Herzlich willkommen beim
Stamm Mechthild von Lona

Mit Neuordnung des Stufenkonzeptes 2009 gibt es hier Veränderungen bei den Halstuchfarben. Sie sind in dieser Aufstellung noch nicht erfasst.
Auszug aus der VCP-Trachtordnung:
Die Tracht ist ein äußeres Zeichen der Gemeinschaft einer Gruppe und damit des gesamten Verbandes. Sie stellt über alle Grenzen hinweg ein Symbol für die weltweite Verbundenheit der Pfadfinderinnen und Pfadfinder dar. Für die Einzelnen ermöglicht sie auch äußerlich eine Identifizierung mit der Gruppe und dem Verband. Sie ist darüber hinaus eine praktische Kleidung für Pfadfinderinnen
und Pfadfinder und soll einfach und preiswert sein. Außer den in der Trachtordnung genannten Zeichen und Kleidungsstücken gehört nichts weiter zur Tracht des VCP. Über das Tragen der Tracht entscheidet jede Gruppe selbst. Diese Entscheidung sollte nach einer inhaltlichen Auseinandersetzung über das Für und Wider des Trachttragens getroffen werden. Die Trachtordnung
will eine Hilfe und keine Reglementierung sein. Die formale Ordnung darf niemals wichtiger sein als individueller Spielraum, Kreativität und Inhalte der Pfadfinderinnen- und Pfadfinderbewegung.
Die Tracht des VCP besteht aus Bluse oder Hemd, Halstuch mit Halstuchring und VCP-Webzeichen.
Darüber hinaus werden folgende weitere Kleidungsstücke und Zeichen empfohlen, jedoch nur so, wie sie beschrieben sind. Andere als die unten genannten Zeichen sollen auf dem VCP-Hemd/der VCP-Bluse nicht getragen werden.
Dazu kommt in unserem Stamm noch zusätzlich: Stammesabzeichen auf dem rechten Ärmel, etwa acht Zentimeter unter der Ärmelkante.